KI-Automatisierung für Wirtschaftsprüfer: Unterlagen, Abgleich, Arbeitspapiere
Prüfungen haben feste Zeitfenster und viel Vorbereitung. Hier steht, wo ein KI-Assistent die Vorbereitung beschleunigt und warum das prüferische Urteil beim Prüfungsteam bleibt.
Kurz gesagt
In der Wirtschaftsprüfung beschleunigt KI vor allem die Vorbereitung: angeforderte Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen, Saldenbestätigungen mit der Buchhaltung abgleichen, Verträge auf prüfungsrelevante Klauseln durchsehen und Arbeitspapiere entwerfen. Das prüferische Urteil bleibt beim Prüfungsteam; für externe Dienstleister regelt § 50a WPO die Verschwiegenheit.
Wo die Prüfung Zeit kostet
Bevor geprüft werden kann, muss gesammelt werden: Anforderungslisten, nachgereichte Unterlagen, Bestätigungen von Banken, Kunden und Lieferanten, Verträge. Vieles davon kommt unvollständig oder in anderer Form als erwartet. Das Nachhalten und Abgleichen bindet Prüferinnen und Prüfer, die in der Saison ohnehin knapp sind.
KI in der Wirtschaftsprüfung: fünf Abläufe, die sich eignen
1. Anforderungslisten nachhalten
Der Assistent ordnet eingehende Unterlagen den Positionen der Anforderungsliste zu, prüft auf Vollständigkeit und schreibt dem Mandanten eine konkrete Erinnerung zu dem, was noch fehlt.
2. Saldenbestätigungen auswerten
Rückläufe werden gelesen und mit den Salden der Buchhaltung abgeglichen; Differenzen sind mit Betrag und möglicher Ursache markiert, etwa einem Zahlungseingang zum Stichtag. Dieselbe Technik nutzt die KI-Automatisierung in der Buchhaltung.
3. Verträge vorbereiten
Für Leasing, Umsatzrealisierung oder Finanzierung sucht der Assistent die prüfungsrelevanten Klauseln heraus und stellt sie zusammen. Die Würdigung macht das Prüfungsteam.
4. Arbeitspapiere entwerfen
Aus Prüfungshandlungen und Ergebnissen entwirft der Assistent die Dokumentation im Aufbau Ihrer Vorlagen.
5. Buchungsdaten auffällig machen
Ungewöhnliche Buchungen, etwa am Wochenende, mit runden Beträgen oder von unüblichen Benutzern, stellt der Assistent als Liste zusammen, damit das Team gezielt auswählen kann.
Verschwiegenheit: was § 50a WPO verlangt
Wirtschaftsprüfer dürfen Dienstleistern Zugang zu geschützten Informationen geben, soweit das für die Dienstleistung erforderlich ist (§ 50a WPO). Verlangt werden eine sorgfältige Auswahl, ein Vertrag in Textform mit Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Belehrung über die strafrechtlichen Folgen sowie die Begrenzung auf das Notwendige. Dient eine Dienstleistung unmittelbar einem einzelnen Mandat, ist zusätzlich die Einwilligung des Mandanten nötig. Diese Anforderungen gehören in die Planung jedes Projekts, ebenso wie Verarbeitung in der EU, wo möglich.
Das prüferische Urteil bleibt beim Team
Der Assistent sammelt, gleicht ab und entwirft. Er zieht keine Schlussfolgerungen über Wesentlichkeit oder Prüfungsurteil. Jede Ausgabe nennt ihre Quelle, damit das Team sie prüfen und in die Akte übernehmen kann.
Womit Prüfungsgesellschaften anfangen sollten
Mit dem Nachhalten der Anforderungslisten, außerhalb der heißen Phase. Der Ablauf ist bei jedem Mandat gleich, das Ergebnis ist leicht zu prüfen, und das Team gewinnt Zeit, bevor die Saison beginnt. Saldenbestätigungen folgen, sobald die Exporte aus der Buchhaltung der Mandanten verlässlich ankommen.
Ein Pilot mit wenigen Mandaten, deren Einwilligung nach § 50a WPO vorliegt, zeigt, wie viel Zeit tatsächlich gespart wird. Mit diesen Zahlen lässt sich entscheiden, ob sich der Ausbau auf alle Mandate lohnt.
Beispielrechnung
Ein Prüfungsteam verbringt in der Saison je Mandat 6 Stunden mit Nachhalten und Abgleichen. Bei 60 Mandaten im Jahr und der Hälfte Zeitersparnis sind das 180 Stunden, bei 90 Euro Vollkosten je Stunde rund 16.200 Euro im Jahr. Die Werte sind Beispielwerte; Ihre eigenen rechnen Sie im Rechner auf der Startseite nach.
Häufige Fragen
Ersetzt KI Prüfungshandlungen?
Nein. Sie bereitet vor und macht Auffälligkeiten sichtbar. Prüfungshandlungen und Urteil bleiben beim Team.
Funktioniert das mit unserer Prüfungssoftware?
Der Assistent arbeitet mit den Exporten und Ablagen, die Sie nutzen. Welche Anbindung möglich ist, prüfen wir vor dem Angebot.
Braucht es die Einwilligung des Mandanten?
Wenn die Dienstleistung unmittelbar einem einzelnen Mandat dient, ja, nach § 50a WPO. Das planen wir von Anfang an ein.
Passt das zu Ihrem Unternehmen?
Im kostenlosen Erstgespräch (30 Minuten) schildern Sie, welche Aufgaben Ihre Teams ausbremsen und mit welchen Systemen Sie arbeiten. Danach wissen Sie, welcher Ablauf sich zuerst lohnt.